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Strahlenschutzgrenzwerte − Wie entstanden sie und warum sind sie veraltet?

Strahlenschutzgrenzwerte Wie entstanden sie und warum sind sie veraltet?

Zahlreiche Studien belegen Gesundheitsrisiken durch nichtionisierende elektromagnetische Strahlen. Bereits 2002 unterzeichneten 1.000 Ärzte weltweit den Freiburger Appell, in dem sie die Ärzteschaft, das Gesundheitswesen, die Politik und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren wollten. 2015 forderten schließlich auch 194 Wissenschaftler aus 39 Ländern in einem Appell an die Vereinten Nationen (UNO), deren Mitgliedstaaten und die Weltgesundheitsorganisation (WHO), sich mit den Gesundheits- und Umweltrisiken der steigenden Strahlenbelastung zu befassen, die Öffentlichkeit aufzuklären, Vorsorgemaßnahmen zu treffen und Richtlinien zu verschärfen. Die Aufruhe ist völlig unbegründet, versichern jedoch die Strahlenschutzbehörden. Denn empfohlene Strahlenschutzgrenzwerte sollen uns ausreichend schützen. Doch woher stammt diese Sicherheit, wenn der Aufschrei der Experten immer lauter wird?

Um eine Antwort zu finden, wollen wir in diesem Beitrag die folgenden Fragen klären:

  • Wer setzt die Strahlenschutzgrenzwerte fest?
  • Was genau sind Strahlenschutzgrenzwerte?
  • Warum erscheinen sie unantastbar?
  • Wird es mit 5G auch neue Strahlenschutzgrenzwerte geben?

Wer setzt die Strahlenschutzgrenzwerte fest?

Behörden forschen nicht

Europäische Strahlenschutzbehörden führen keine Forschung zu elektromagnetischen Feldern durch, sondern stützen sich auf Bewertungen internationaler Expertengruppen, wie beispielsweise:

  • der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
  • des wissenschaftlichen Ausschusses der EU für Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken (SCENIHR/SCHEER)
  • der EMF-Gruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
  • der internationalen Agentur für Krebsforschung, WHO-Krebsabteilung (IARC).

ICNIRP − ein Verein mit nur 13 Mitgliedern schreibt die Grenzwerte

Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ist eine seit 1992 in München als gemeinnützige Organisation mit wissenschaftlichem Auftrag eingetragene Vereinigung von Fachleuten aus verschiedenen Ländern und wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit dem Schutz vor elektrischer, magnetischer, elektromagnetischer und optischer Strahlung befasst. Sie ist offizieller Partner der Weltgesundheitsorganisation, als Nichtregierungsorganisation anerkannt und wird von der Europäischen Kommission konsultiert.

Die ICNIRP bewertet die Strahlenschutzforschung und legt Richtlinien für Strahlenschutzgrenzwerte fest. Ihr Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor den nachteiligen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu schützen, das Risiko zu bewerten und Leitlinien dafür auszuarbeiten.

Der Verein setzt sich wie folgt zusammen:

Die Finanzierung des ICNIRP erfolgt aus Mitteln nationaler und internationaler öffentlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel:

  • dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
  • dem Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)
  • der Internationalen Strahlenschutzvereinigung (IRPA).

Was genau sind Strahlenschutzgrenzwerte?

Wie werden Sie festgelegt?

Die ICNIRP-Richtlinien und Strahlenschutzgrenzwerte

Strahlenschutzgrenzwerte richten sich nach den 1998 von der ICNIRP publizierten „Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz)“. Diese orientieren sich am thermischen Effekt − der Erwärmung des Körpergewebes.

Die Körpertemperatur kann beispielsweise steigen, wenn elektromagnetische Strahlen vom Körper absorbiert und in Wärmenergie umgewandelt werden. Gültige Grenzwerte richten sich nach der Strahlenstärke, die innerhalb von 30 Minuten einen leblosen Körper um einen Grad Celsius erwärmen. Denn ab dieser Veränderung der Körpertemperatur können natürliche Regulationsmechanismen nicht umfassend funktionieren. Folglich dürfen Mobiltelefone zum Beispiel einen Wert von zwei Watt pro Kilogramm (SAR-Werte) nicht überschreiten, da sonst der thermische Effekt einsetzt.

Solange die Grenzwerte beachtet werden, gibt es laut ICNIRP kein Gesundheitsrisiko. Doch bleiben dabei Langzeitwirkungen und die wesentlich größere physiologische Empfindlichkeit der Köpfe von Kindern unberücksichtigt. Außerdem wurden die seit 20 Jahren bestehenden ICNIRP-Richtlinien nicht an die sich stets verändernde Technologie angepasst.

Studien belegen Gesundheitsrisiko trotz Strahlenschutzgrenzwerten

Hingegen der Beschwichtigung der ICNIRP sagen zahlreiche Wissenschaftler, begründet auf der Auswertung von 2.200 Studien, dass Menschen Schaden erleiden können, wenn sie mobiler Strahlung ausgesetzt werden, die weit unter den Grenzwerten liegt. Hierbei kann es nicht nur zu einem thermischen, sondern auch zu einem biologischen Effekt kommen, insbesondere im Laufe langjähriger Nutzung. So gibt es etwa klare Beweise für eine Zunahme von Hirnkrebs. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Blogbeitrag „Wie gefährlich ist 5G?

Dennoch will die ICNIRP ihre Empfehlungen nicht ändern. Eric van Rongen bestreitet nicht, dass Mobilfunkstrahlung unter den empfohlenen Strahlenschutzrichtlinien Auswirkungen hat. „Wir sind jedoch nicht davon überzeugt, dass diese Auswirkungen gesundheitsschädlich sind“, sagte er gegenüber Investigate Europe, einem paneuropäischen Journalistenteam, das Themen von Relevanz recherchiert und kritisch aufarbeitet, wie in ihrem informativen Videobeitrag:

 

Abb. 1: Das 5G-Massenexperiment: große Versprechen, unbekannte Risiken. Quelle: Investigate Europe.

Welche Strahlenschutzgrenzwerte gelten im internationalen Vergleich?

Wie in Deutschland gibt es weltweit in vielen Staaten verbindliche Regelungen für hochfrequente elektromagnetische Strahlung. Den ICNIRP-Richtlinien hat sich 1999 auch die Europäische Union im Rahmen der EU-Ratsempfehlung angeschlossen. Die meisten EU-Länder sind dieser gefolgt. Auch außerhalb Europas werden sie in vielen Staaten berücksichtigt. In den USA, Kanada und Taiwan orientieren sich die Mobilfunkgrenzwerte hingegen an den Empfehlungen des IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers), die vergleichbar mit den ICNIRP-Richtlinien sind.

Staaten, die sich gegen die ICNIRP-Grenzwertempfehlungen entschieden haben, wie Italien, Belgien, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Russland und Polen, begründen dies mit einem erhöhten Vorsorgewunsch. So zum Beispiel die Schweizer Umweltbehörde: „Der Bundesrat konnte nicht abwarten, bis die Wissenschaft die gewünschten Antworten liefert. Das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes verlangt, dass die Belastung grundsätzlich so niedrig sein soll, wie es technisch möglich ist.“

ICNIRP-Kritik

Nach der Veröffentlichung der ICNIRP-Richtlinien wurde Kritik immer lauter, in deren Fokus der Verein selbst steht.

Experten wie David Carpenter, Professor für Umweltmedizin an der Universität Albany, New York, warnten die WHO, dass die ICNIRP Studien ignoriere. Besonders deutlich wurde der Umweltwissenschaftler Professor Neil Cherry. Er wurde von der neuseeländischen Regierung beauftragt, vor der Einführung die ICNIRP-Richtlinie zu begutachten. Dazu schrieb er 1999 die „ICNIRP-Richtlinien-Kritik„, welche bis heute ignoriert, aber unwidersprochen blieb. Sein Fazit: „Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzeswidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.”

Zudem ist insbesondere das Wahlverfahren für neue ICNIRP-Mitglieder infrage zu stellen. Hierbei handelt es sich um ein geschlossenes Wahlverfahren. Das bedeutet sie werden auf Vorschlag der amtierenden Mitglieder und des Exekutivrates der Internationalen Strahlenschutzvereinigung (IRPA) alle vier Jahre in die Kommission gewählt. Sehen wir uns die Qualifikationen der insgesamt 13 Mitglieder genauer an, wird deutlich, dass nur vier ausgebildete EMF-Experten sind und ein fachliches Urteil über dieses Thema fällen können. So sind unter den Mitgliedern dieses elitären, bedeutungsschwangeren, sich selbst verwaltenden Vereins beispielsweise einige Epidemiologien, ein Gesundheitspsychologe und ein Elektrotechniker.

Die Mitgliedschaft bei ICNIRP ist darüber hinaus ein Interessenkonflikt bei der wissenschaftlichen Bewertung von Gesundheitsrisiken. Dies gilt insbesondere, da die ICNIRP-Richtlinien für die einflussreiche Telekommunikations-, Militär- und Energieindustrie von enormer Bedeutung sind. Ein weiterer Konflikt besteht darin, dass Mitglieder mögliche gesundheitliche Auswirkungen unter ihren eigenen ICNIRP-Richtlinien offiziell bewerten. Kritische Ansichten werden nicht gehört. Es wird keine ausgewogene wissenschaftliche Bewertung vorgenommen. Und diese Kommission setzt weltweit anerkannte Strahlenschutzgrenzwerte fest?

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Warum erscheinen die Strahlenschutzgrenzwerte unantastbar?

Überschneidung von Wissenschaftlern in entscheidenden Gremien

Die ICNIRP ist nur eine von mehreren bedeutsamen wissenschaftlichen Gruppen, die auffällig von denselben Experten besetzt sind. Denn von 13 ICNIRP-Mitgliedern sind sechs in mindestens einem weiteren Ausschuss vertreten. In der WHO-Gruppe gilt dies außerdem für sechs von sieben Mitgliedern.

 

Abb 2: Die folgende Grafik zeigt, wie eng die Verknüpfungen der Mitglieder innerhalb entscheidender Expertengruppen sind. Führen Sie dazu die Mouse über die Grafik. Klicken Sie auf einen der Kreise, um mehr über die Person oder Organisation zu erfahren. Quelle: Investigate Europe.

Der „Wissenschaftliche Ausschuss zu neuen Gesundheitsrisiken“ der EU prüft den aktuellen Forschungsstand und empfiehlt, welche Konsequenzen aus eventuell neuen Erkenntnissen zu ziehen sind. 2015 sollte der Ausschuss die Gefahren hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung beurteilen. Vier der zwölf Mitglieder kamen dafür von der ICNIRP. Ihr Fazit: Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Auch im WHO-EMF-Projekt, das die Gefahren der Strahlung untersuchen soll, sind vier von sechs Experten ICNIRP-Mitglieder oder dem Verein eng verbunden.

Harald Schumann, Journalist des Recherchenetzwerks „Investigate Europe“ untersuchte, welche Wissenschaftler in den entscheidenden Gremien von UNO und EU sitzen: „Erstaunlich ist dann doch, dass von mehreren hundert Wissenschaftlern, die diese Sache wesentlich skeptischer sehen, dass die alle nicht in diesen Gremien vertreten sind. Da findet doch eine Lagerbildung statt und das eine Lager wird mehr oder weniger von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen.“

Der Einfluss der Industrie auf die ICNIRP

Laut Dariusz Leszczynski, ehemaliger langjähriger Forscher der finnischen Strahlenschutzbehörde, berücksichtigen die ICNIRP-Grenzwerte in erster Linie die Bedürfnisse der Telekommunikationsbranche. 2011 saß er im Komitee der WHO-Krebsorganisation IARC als sie entschied, dass elektromagnetische Felder (EMF) für Menschen „möglicherweise krebserregend“ sind. Laut Leszczynski ist es das Ziel von ICNIRP, „Sicherheitsgrenzen festzulegen, die Menschen nicht töten, während die Technologie funktioniert“.

Victor Leach von der strahlenkritischen Nichtregierungsorganisation OSAAR wertete 3.300 Studien aus, um herauszufinden, welche die ICNIRP-Position stützen: „Wir haben ein sehr komplexes Netz gefunden. Sehr viele Wissenschaftler, die für die UNO die Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Strahlung bewerten, scheinen Industrieverbindungen zu haben und gehören zum Lager jener, die keine Strahleneffekte sehen, bevor das Gewebe warm wird. Viele der Vertreter in dem entscheidenden UNO-Gremium haben Forschungsbeziehungen – direkt oder indirekt – mit dem ICNIRP […].“

Unternehmen profitieren

Die große internationale Einigkeit bezüglich der ICNIRP-Richtlinien kommt der Industrie gelegen. Mobilfunkunternehmen kennen die Gefahren elektromagnetischer Strahlung und warnen dennoch Ihre Investoren vor strengeren Grenzwerten. So schrieb beispielsweise Vodafone im Jahresbericht 2017: „Elektromagnetische Signale, die von mobilen Geräten und Basisstationen ausgesendet werden, können gesundheitliche Risiken bergen, mit potenziellen Auswirkungen, einschließlich: Änderungen der nationalen Gesetzgebung, eine Verringerung der Mobiltelefonnutzung oder Rechtsstreitigkeiten.“

Finanzierungsquelle kann Studienergebnisse beeinflussen

Häufig besteht ein Zusammenhang zwischen Studienergebnissen und der Quelle des Forschungsgeldes. Martin Röösli, außerordentlicher Professor am Schweizerischen Tropeninstitut, Mitglied der ICNIRP und anderer Beratungsgremien: „Studien, die ausschließlich von der Industrie finanziert werden, dürften voreingenommen sein. […] Forscher können Unsicherheiten schaffen, um Mittel für ihre Forschung aufzubringen.“ Besonders rentabel für Wissenschaftler sind daher Langzeitstudien, die von der Industrie finanziert werden. Ein Interessenkonflikt!

Die Industrie sollte auf jeden Fall für die Erforschung potenzieller Gefahren ihrer Produkte bezahlen. Jedoch sollte dies unabhängig von den Geldgebern durchgeführt werden, meint Zenon Sienkiewicz, britischer Physiologe und Mitglied der ICNIRP-Kommission. Forschung ist in hohem Maße von externer Finanzierung abhängig, ergänzt der ehemalige ICNIRP-Wissenschaftler Norbert Leitgeb, Professor am Institut für Medizintechnik der Technischen Universität Graz, Österreich. „Die wichtige Frage ist, ob effiziente Firewalls eingerichtet sind, die sicherstellen, dass die Interessengruppen nicht in die Forschung eingreifen und das wissenschaftliche Ergebnis oder die Schlussfolgerungen beeinflussen können“, sagt er.

Wird es mit 5G auch neue Strahlenschutzgrenzwerte geben?

Forscher fordern strengere Regeln und Neubesetzung des ICNIRP

Lennart Hardell, schwedischer Krebsforscher, fordert, hochfrequente elektromagnetische Strahlung hoch zu stufen von „möglicherweise krebserregend“ auf „wahrscheinlich krebserregend“. Das sieht van Rongen ganz anders: „Der einzige Schluss, den man ziehen kann, ist, dass die Situation immer noch unklar ist. Das kann man nur mit neuen, verbesserten Studien […] lösen.“ Auf diese Einschätzung des ICNIRP-Chefs stützten sich auch die Weltgesundheitsorganisation, die EU-Kommission sowie das Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).

Zudem appellierten 220 Strahlenwissenschaftler an die UNO, sie möge ein unabhängiges Gremium ernennen, das den ICNIRP-Standard infrage stellt und alle wissenschaftlichen Standpunkte widerspiegelt. Denn in den UN-Gremien seien Forscher aus Ländern unterrepräsentiert, die niedrigere Grenzwerte eingeführt haben, als von ICNIRP propagiert, sagt Victor Leach, Mitglied der OSAAR. Deshalb drängt er die WHO, die Kommission neu zu besetzen. Doch es gibt keine Anzeichen, dass die ICNIRP hinterfragt wird.

5G und neue Strahlenschutzgrenzwerte? − Laut EU-Vertrag sind Bürger zu schützen!

Mit dem Aufbau des neuen 5G-Mobilfunknetzes wird das Handeln und Umdenken der entscheidenden Gremien besonders brisant. Denn 5G hat Eigenschaften, deren Wirkungen noch nicht erforscht sind. Es funkt auf anderen, höheren Frequenzen. Je höher die Frequenz, desto mehr Daten können übertragen werden, aber desto stärker wird die Welle gedämpft, zum Beispiel von Mauern oder menschlichem Gewebe. Deswegen haben 5G-Masten eine geringere Reichweite als bisherige Mobilfunkmasten. Die Antennen strahlen nicht mehr 360 Grad um den Mast, sondern bündeln Strahlen gezielt, um jene zu erreichen, die gerade telefonieren oder Daten empfangen. Um Deutschland flächendeckend mit 5G zu versorgen, muss das gesamte Netzwerk in erheblichem Maße aufgerüstet werden: 800.000 zusätzliche Funkmasten sind notwendig. Es herrscht Unsicherheit darüber, welche gesundheitlichen Risiken mit der neuen Mobilfunktechnologie verbunden sind. Dringend erforderliche Langzeitstudien fehlen.

Wie mit Unsicherheit umgegangen werden sollte, ist im Artikel 191 des EU-Vertrags nachzulesen: Es gilt der Vorsorgegrundsatz. Bürger und Bürgerinnen sind demzufolge in Europa grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist. Das forderten auch mehr als 400 Wissenschaftler in einem Appell an die UNO, EU und alle Staaten. Vytenis Andriukaitis, Kabinettschef des amtierenden EU-Gesundheitskommissars, schrieb in einem Brief an protestierende Wissenschaftler: „Der Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip, um den Vertrieb von 5G-Technik zu stoppen, scheint eine zu drastische Maßnahme.“ Die EU wolle erstmal abwarten, wie 5G-Technik angewendet wird und wie sich die wissenschaftliche Beweislage entwickelt.

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Wir sind immer mehr elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt. Ob Mobilfunkstrahlen innerhalb der geltenden Strahlenschutzgrenzwerte unsere Gesundheit schädigen, ist umstritten. Obwohl tausende Ärzte und Wissenschaftler weltweit mehrmals an die UNO und WHO auf gesundheitliche Risiken aufmerksam machten sowie die Neubesetzung der 13-köpfigen ICNIRP-Kommission forderten, die die Richtlinien festsetzen und weltweites Ansehen genießen. Die Qualifikationen ihrer Mitglieder und somit ihr fachliches Urteil sind darüber hinaus anzuzweifeln. Zudem fehlen Kritiker des thermischen Effekts im entscheidenden Gremium. Die Forderung, dass dieses transparenter, demokratischer und ausgewogener zusammengestellt werden muss, wird immer deutlicher.

Ohne staatliche Vorsorge können wir uns gegen elektromagnetische Strahlung kaum schützen. Dennoch gibt es bisher keine Anzeichen für Änderungen und Einsicht. Dafür sollen 5G-Langzeitstudien Gewissheit bringen. Doch auf die Ergebnisse muss gewartet werden.

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Quellen

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1 Kommentar

[…] Eine weitere auffallende Kuriosität rund um Mobilfunk und 5G ist die Sache mit den Grenzwerten: […]

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